Bauhaupt-& Baunebengewerbe

Betriebshaftpflicht der Bauhaupt-& Baunebengewerbe

Um einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung möglichst alle branchenrelevanten Risiken abdecken.

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Firmen des Bauhauptgewerbe:
Dem Bauhauptgewerbe ist zuzuordnen, wer ein Hoch- oder Tiefbauunternehmen oder derartiges führt. Das bedeutet, der Baubetrieb ist am Bau von Straßen oder Gebäuden, dem Tiefbau, dem Wasserbau oder auch an Abbrucharbeiten oder anderen vorbereitenden Baustellenarbeiten maßgeblich beteiligt bzw. regelmäßig mit solchen Aufträgen betraut. Es kann sich dabei auch um einen Dachdecker, Gerüstbauer oder dem Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbauer handeln.

Welche Unternehmer gehören dem Baunebengewerbe an?
Zum Baunebengewerbe oder Ausbaugewerbe zählen alle Gewerke, die im Ausbau von Bauwerken tätigt sind. Es sind Bauhandwerker wie Schreiner, Fliesenleger, Stuckateur, Estrichleger, Maler, Haustechniker, Tischler, Zimmerer oder dergleichen.

Diese Firmen sind sowohl bei Großbauprojekten als auch bei kleineren Bauvorhaben wie etwa Ein-/Zweifamilienhäusern dafür zuständig, den Innenausbau von Gebäuden auszuführen. Durch ihre Arbeit werden Betriebshallen, Bürokomplexe, Verkaufsmärkte, Wohnungen und Häuser nutzbar re­s­pek­ti­ve bewohnbar. Die Fertigstellung ihrer Arbeiten wird daher häufig mit Ungeduld und Spannung von ihren Auftraggebern erwartet.

Wichtige Deckungsinhalte für Bauunternehmer sind unter anderem.:

    • Nachbesserungsbegleitschäden
    • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
    • Mietsachschäden an geliehenen/gemieteten Baumaschinen und Baugeräten
    • Aktive Werklohnklage
    • Asbestschäden
    • Abbruch- und Einreißarbeiten
    • Subunternehmerbeauftragung
    • Umwelthaftpflicht und versicherte Anlagen