Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Für Rechtsanwälte gemäß §51 BRAO und Steuerberater nach § 67 StBerG, §§ 51ff DVStB – besteht die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR pro Versicherungsfall vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr. Der Nachweis der Versicherung ist Zulassungsvoraussetzung.
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Was ist in der Berufshaftpflicht versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Anwaltes bzw. Steuerberaters. Passive Rechtsschutzfunktion mit Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhaften Rechtsberatung und Fristversäumnisse sind die häufigsten Schadensursachen.
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