Änderung der KFZ-Versicherung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen ab 01.06.2022

Die deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer haben unmittelbar nach Kriegsausbruch entschieden, über das Deutsche Büro Grüne Karte Schäden zu regulieren, die bis zum 31.05.2022 in Deutschland durch in der Ukraine zugelassene Pkw verursacht werden.

Am 31. Mai 2022 endet die (Übergangs-) Initiative der deutschen Versicherer.

Flüchtende, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, benötigen daher spätestens ab 01.06.2022 eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw. einen Nachweis über das Bestehen einer solchen.

Der Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann erbracht werden durch …
• eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) vom ukrainischen Versicherer des Fahrzeugs
• oder durch eine Bescheinigung einer Grenzversicherung eines ukrainischen Anrainerstaates, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist.
Wenn eine der beiden zuvor genannten Punkte erfüllt ist, besteht kein Handlungsbedarf und es wird keine extra Versicherung benötigt.

Ist kein Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorhanden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Grüne Karte beim Heimatversicherer anfordern.
Sofern möglich sollte der ukrainische Kraftfahrt-Versicherer kontaktiert und eine aktuelle Grüne Karte für das Fahrzeug angefordert werden. Das ist vielfach online möglich und der Versandt erfolgt per Mail. Mit diesem Dokument wird dann der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz in Deutschland und auch in den darin genannten Ländern bescheinigt, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Möglichkeit 2: Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland
Ist weder eine Grüne Karte noch eine bestehende / gültige Grenzversicherung vorhanden, muss spätestens zum bzw. ab 01.06.2022 eine Grenzversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
Die deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer müssen nach dem Ausländerpflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die in Deutschland keinen regelmäßigen Standort haben, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Grenzversicherung anbieten (Kontrahierungszwang). Weitere Informationen und Preise zur Grenzversicherung in Deutschland werden wir spätestens am 01.06.2022 bekannt geben.