Seit Januar 2013 ist es nun endlich so weit: Vater Staat hat dafür gesorgt, dass nahezu jeder das größte aller Volksprobleme lösen kann: die Kosten der Pflege bedürftigkeit. „Pflege-Bahr“ ermöglicht es fast jedem, ohne Gesundheitsprüfung private Vorsorge gegen den hohen Eigenanteil der Kosten im Pflegefall zu erhalten. Auch bereits kranke Bürger kommen in diesen Genuss. Es kommt sogar noch besser: Der Staat übernimmt bis zu einem Drittel der Beiträge für Sie!
Wie sind die Rahmenbedingungen zu Pflege Bahr?
Wie jede andere Form der staatlich geförderten Vorsorge, gibt es auch für die geförderte Pflegeergänzung gewisse Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Die Verpflichtungen müssen teilweise vom Versicherer, teilweise vom Kunden eingehalten werden. Im Einzelnen sind dies:
Für wen ist Pflege Bahr interessant?
Grundsätzlich ist private Pflegeergänzung für jeden Bürger ein Thema, um das er sich eigenverantwortlich kümmern sollte. Daher ist die staatlich geförderte Pflegeergänzung auch grundsätzlich für jeden volljährigen Bürger interessant. Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer, eignet sich dieser Lösungsweg natürlich vor allem für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen – das kann auch Ihre Großmutter oder Ihr Schwiegervater sein, für deren Pflegekosten Sie evtl. aufkommen müssen, wenn der Pflegefall eintritt
Wem die Leistungssätze in den einzelnen Pflegegraden nicht zusagen, oder wer keine Wartezeit einhalten möchte, bis die Leistung zur Verfügung steht, kann wie bisher auch auf „normale“ Tarife der Pflegeergänzung ausweichen, die evtl. eine Gesundheitsprüfung nötig machen.
Versicherungsschutz muss zu Ihnen passen!
Wie in allen anderen Bereichen der Vorsorge auch, muss auch hier der Versicherungsschutz zu Ihnen und Ihren persönlichen Gegebenheiten passen.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, was Pflege in der Nähe Ihres Wohnsitzes derzeit kostet. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen, welche Mittel im Pflegefall zur Verfügung stehen – und welche Versorgungslücke sich im Leistungsfall auftun würde. Gerne informieren wir Sie über die Unterhaltspflicht gegenüber Familienangehörigen, die Rückabwicklung von Schenkungen und andere Randgebiete, wenn es um Pflege geht.
Verschließen Sie bitte nicht die Augen vor diesem Thema. Es ist zu wichtig und zu greifbar, als dass es nur die anderen treffen könnte. Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter, Pflegebedürftigkeit kennt kein Geschlecht!
Lassen Sie uns daher über dieses wichtige Thema sprechen!