Gesetzl. Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind in SGB V geregelt. Die Versicherungspflichtige haben nach § 173 SGB V allgemeine Wahlrechte. Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, der im Durchschnitt bei 1,3% liegt. Daher kann der Beitrag von der Krankenkasse zur Krankenkasse abweichen. Die Zusätzliche Leistungen machen aber den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse erst lohnenswert.

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Zusätzliche Leistungen u.a.:

  • Homöopathie
  • Anthroposophie
  • Phytotherapie
  • Alternative Krebstherapie
  • Osteopathie
  • Akupunktur
  • Burnoutprävention
  • Reiseschutzimpfungen
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Servicetelefon 24/7
  • Terminvermittlung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Bonusprogramm

Sie können bei uns eine umfassende Beratung zum Thema Krankenversicherung erhalten. Wir werden gemeinsam mit Ihnen die wichtigen Aspekte durchsprechen um für Sie das optimale Ergebnis bei der Wahl der Krankenversicherung (privat oder auch gesetzlich) zu treffen.