Sie als Versicherungsnehmer müssen vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls unterschiedliche Vertrags-Obliegenheiten (z.B. die Angaben der gefahrerhöhender Umstände – es wird in ihrem Gewerbemietobjekt im Erdgeschoss ein Disco-Club eröffnet) zu erfüllen. Die Vertragsbedingungen regeln diese pflichten unmissverständlich. Oft ist dies dem Kunden nicht immer bewusst, dass er gegen diese Obliegenheitspflicht verstößt. Das ist aber schlecht für den Versicherungsnehmer, da der Versicherer hierdurch ein grundsätzliches Recht auf Leistungskürzung im Schadenfall hat. Einige Versicherer haben darauf kundenfreundlich reagiert und schränken ihr Recht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverstoß stark ein. Gerne zeigen wir Ihnen die Regelungen zur Obliegenheiten in ihren aktuellen gewerblichen Sachversicherungen auf. Kommen Sie bitte auf uns zu.