Vereine & Verbände

D&O – Vereine und Verbände

Die Vorstände, Geschäftsführung und/oder Organe unterliegen aufgrund des § 31 BGB der privaten Haftung gegenüber Ihrer Organisation. Wenn Sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens einen Vermögensschaden verursachen, haften diese Organe persönlich für die finanziellen Folgen sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber Dritten.
Um dieses private Risiko den Organen abzudecken ist eine D&O- Versicherung zu empfehlen.

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Welche Vorteile haben Vorstände und Organmitglieder

mit einer D & O Versicherung?

Über eine Vereinshaftpflicht-Versicherung sind die Vermögensschäden überwiegend nicht gedeckt. Dies ist für viele ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern allerdings häufig nicht bewusst, dass durch Ihre lobenswerte Tätigkeit für Ihren Privatvermögen erhebliche Schaden entstehen kann.

Beispiele für Schadensituationen bei Vereinen

  • Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
  • Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
  • Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
  • Missmanagement, z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
  • Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
  • unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
  • Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersversorgungszusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt.
  • Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
  • unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch zur Gefahrenabwehr
  • Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
  • Abschluss langfristiger Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
  • Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
  • Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagenen Auftragnehmer

Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?

Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.

Welche Schäden werden in der D&O Versicherung abgedeckt?

Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.

Bedingungsinhalte sind unter anderem:

  • Vorsorgliche Rechtsberatung
  • Gehaltsfortzahlungen bis 250.000 €
  • Verteidigungskosten bei Bereicherungsansprüchen
  • Kosten zur Abwehr von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen
  • Aktiver Rechtschutz bei Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüchen
  • Versicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt
  • Verteidigungskosten bei Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot
  • Vollumfänglicher Vermögensschaden-Strafrechtsschutz und sonstiger Verfahrensrechtsschutz
  • Kosten eines PR-Beraters zur Minderung der Reputationsschäden
  • Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze