Gastronomie

Die Haftpflichtversicherung für Gastronomiebetriebe und Hotels.

In den Gastronomiebetrieben und Hotels gibt es viele Gefahrenstellen: schnell kann ein versehentlich verschüttetes Getränk beim Gast einen Schaden verursachen, eine Bratpfanne auf dem Herd feuer fangen oder ein Sonnenschirm umkippen und parkende Autos beschädigen. Die Betriebshaftpflicht bietet allen Betrieben aus dem Bereich der Gastronomie, wie etwa Hotels, Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés, Eisdielen, Kantinen, Caterer und Fitnessstudios sowie Imbiss- und Diskothekenbetriebe umfassenden Versicherungsschutz.
Als Betreiber haften Sie in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursachen.
Die übliche Deckungssummen sind 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € Vermögensschäden.
Beim Bedarf kann andere Deckungssummenvariante (z.B. 5, 10, 20 oder 30 Mio. €) vereinbart werden.

© Monkey Business, fotolia.com #84480003

Beispielhafte Deckungsinhalte für Hotelbetriebe

  • zusätzliche Deckungsleistungen für Wertgegenstände von Hotelgästen
  • Schäden infolge der Aufbewahrung von übernommenen Wertsachen
  • Schäden an Sachen, die in Wertsachen-Safes in Hotelzimmern gelagert wurden
  • Verschuldenshaftung bei Abhandenkommen
  • Vermögensschäden aus hoteltypischen Risiken
  • Schäden durch Bewegen fremder Kraftfahrzeuge auf dem Betriebsgrundstück

© karepa, fotolia #91847528

Allgemeine und besondere Risiken z.B:

  • Besucher- und Belegschaftshabe
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
  • Mietsachschäden
  • Private Haftpflichtrisiken
  • Auslandsschäden
  • Umwelthaftpflicht
  • Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach vollständiger Betriebsaufgabe