Die Haftung des Transportunternehmers ist innerhalb Deutschlands im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Für Schäden, die während des Transportes entstehen ist der Haftungshöchstbetrag mit 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg Ware begrenzt. In einigen Fällen vereinbaren die Parteien eine Stückhaftung in den AGBs, die höher ist als 40 SZR.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist wichtig für alle Transportunternehmer, Frachtführer, Spediteur mit und ohne Lagerhaltung. Allerdings liegt die Pflicht zum Abschluss einer Verkehrshaftpflichtversicherung nach § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) für die Durchführung von nationaler Transporte erst ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht(ZGG). Dennoch ist eine Verkehrshaftungsversicherung bis 3,5t empfehlenswert, da ein Kleinunternehmer mit einem geringen Schaden von ca. 15.000€ bereits in Existenznot geraten kann.
Für grenzüberschreitenden Güterverkehr gelten Grundlagen der Haftung nach der internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR).
Wir versichern jedes Risiko individuell und erstellen für Ihr Unternehmen die Risikoanalyse. Je nach Fuhrparkgröße vereinbaren wir mit den Versicherern eine Fahrzeugstück- oder eine Umsatzprämie. Deswegen benötigen wir für risikogerechte Angebotserstellung genaue Angeben wie:
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen.