Stellenanzeige – Büroassistenz

Zur Verstärkung unseren Teams in Kaufbeuren, suchen wir ab sofort eine Bürokraft (m/w/d) für den Bereich Finanzen & Versicherungen auf Minijob-Basis oder Teilzeit.

Aufgabenbereiche
Bearbeitung von Posteingang und Ablage im Dokumentenmanagement-System. Annahme eingehender Anrufe. Unterstützung unseren Teams im Backoffice.

Qualifikationen
Guter und sicherer Umgang mit Bürogeräten sowie MS Office. Hervorstechende Team und Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift.

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie uns bitte in PDF auf unsere
E-Mail info(at)all-finance.de. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Änderung der KFZ-Versicherung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen ab 01.06.2022

Die deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer haben unmittelbar nach Kriegsausbruch entschieden, über das Deutsche Büro Grüne Karte Schäden zu regulieren, die bis zum 31.05.2022 in Deutschland durch in der Ukraine zugelassene Pkw verursacht werden.

Am 31. Mai 2022 endet die (Übergangs-) Initiative der deutschen Versicherer.

Flüchtende, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, benötigen daher spätestens ab 01.06.2022 eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw. einen Nachweis über das Bestehen einer solchen.

Der Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann erbracht werden durch …
• eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) vom ukrainischen Versicherer des Fahrzeugs
• oder durch eine Bescheinigung einer Grenzversicherung eines ukrainischen Anrainerstaates, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist.
Wenn eine der beiden zuvor genannten Punkte erfüllt ist, besteht kein Handlungsbedarf und es wird keine extra Versicherung benötigt.

Ist kein Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorhanden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Grüne Karte beim Heimatversicherer anfordern.
Sofern möglich sollte der ukrainische Kraftfahrt-Versicherer kontaktiert und eine aktuelle Grüne Karte für das Fahrzeug angefordert werden. Das ist vielfach online möglich und der Versandt erfolgt per Mail. Mit diesem Dokument wird dann der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz in Deutschland und auch in den darin genannten Ländern bescheinigt, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Möglichkeit 2: Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland
Ist weder eine Grüne Karte noch eine bestehende / gültige Grenzversicherung vorhanden, muss spätestens zum bzw. ab 01.06.2022 eine Grenzversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
Die deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer müssen nach dem Ausländerpflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die in Deutschland keinen regelmäßigen Standort haben, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Grenzversicherung anbieten (Kontrahierungszwang). Weitere Informationen und Preise zur Grenzversicherung in Deutschland werden wir spätestens am 01.06.2022 bekannt geben.

Pkw von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland

Stellungnahme von GDV

Ver­si­che­rer über­neh­men KFZ-Haft­pflicht­schutz für unver­si­cherte ukrai­ni­sche Pkw in Deutsch­land. In einer Stellungnahme des GDV wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Kraftfahrtversicherer sich
wegen dieser Notsituation entschlossen haben, Schäden, die bis zum 31.05.2022 durch diese Pkw in
Deutschland verursacht werden, über das Deutsche Büro Grüne Karte abzuwickeln.

Verkehrsopfer, aber auch der Halter und Fahrer des ukrainischen Fahrzeugs sind damit
im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Die Schäden werden so durch alle
deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer getragen.

Alles Liebe zum Frauentag!

© Janina Dierks, Fotolia.com #191296719

ALL-Finance wünscht alles Liebe zum Frauentag!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und was es für Sie bedeutet…

Um im Ruhestand keine finanziellen Einschränkungen hinnehmen zu müssen, ist es eine Notwendigkeit, selbst fürs Alter zu sparen. Diese Botschaft ist eindeutig und klar. Bei kaum einem anderen Thema sind Experten, Regierung und Verbraucherschutz so eindeutig gemeinsamer Meinung wie beim Alterssparen. Die betriebliche Altersvorsorge war schon immer ein sehr interessanter Weg, für den dritten Lebensabschnitt vorzusorgen, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben waren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) möchte die Rahmenbedingungen für alle Arbeitnehmer verbessern, um zu einer stärkeren Nutzung zu motivieren. Doch was kommt da konkret auf uns alle zu?

© StockPhotoPro, Fotolia.com #104278014

Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss
Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des Beitrags, den ein Arbeitgeber als Sparbeitrag von seinem Bruttolohn umwandelt zuzahlen. Bei 100 Euro Sparbeitrag muss ein Arbeitgeber künftig also 15 Euro dazuzahlen. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch bei bestehenden Verträgen geleistet werden – natürlich kann man ihn auch vorher bereits freiwillig zuzahlen.
Wichtiger Hinweis: Sieht eine bestehende Versorgungsordnung in einem Betrieb bereits einen Arbeitgeberzuschuss vor, so erfüllt dieser nicht automatisch die Zuschusspflicht gem. BRSG! Grundsätzlich sind dies zwei unterschiedliche Dinge. Ob und wie der BRSG-Zuschuss durch bestehende Versorgungsordnungen erfüllt werden kann, ist derzeit noch nicht geregelt. Hier wird im Laufe des Jahres noch ergänzende Information aus dem Bundesministerium erwartet. So oder so lohnt sich betriebliche Altersvorsorge künftig für nahezu jeden – trotz Besteuerung und Sozialabgaben im Rentenbezug. Das ist wohl die sinnvollste Neuerung, die das Gesetz mit sich bringt.

Verdoppelung des möglichen Umwandlungsbetrags
Zumindest theoretisch wird der steuerfreie Betrag, der als Sparbeitrag vom Brottoeinkommen umgewandelt werden kann, auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdoppelt. Weiterhin bleiben aber nur 4 % (2018: 260 Euro monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Für den restlichen Sparbeitrag fallen weiterhin Abgaben an (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Förderung für Geringverdiener
Bei Arbeitnehmern, die bis zu 2.200 Euro brutto verdienen, werden Arbeitgeber ab 2018 mit Steuerentlasungengefördert, wenn sie den betroffenen Arbeitnehmern eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge aufbauen. Es müssen mind. 240 Euro pro Jahr eingezahlt werden, die dann mit 30 % gefördert werden (max. bis 480 Euro / Jahr).

Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
bAV-Rentenleistungen werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf Grundleistungen freigestellt. Der monatliche Freibetrag beträgt 100 Euro. Eine übersteigende Rente wird bis zu einer definierten Obergrenze mit 30 % berücksichtigt. Maximal können hier bis zu 204,50 Euro zusätzlich zur Grundsicherung bezogen werden. Ein Beispiel: Die Rente beträgt 300 Euro, der Freibetrag liegt dann bei 161,35 Euro (100 Euro + 30 % von 204,50 Euro) und es werden nur 138,65 Euro auf die Grundsicherung angerechnet (bisher volle Anrechnung). Für das Alter zu sparen lohnt sich also wieder.

Riester in der betrieblichen Altersvorsorge
Die Vorteile der Riesterförderung und der bAV wurden in der Vergangenheit selten kombiniert, da es in diesem Fall zu einer doppelten Belastung mit Sozialabgaben kam. Diese Doppelverbeitragung wurde nun abgeschafft. Zukünftig wird ein bAV-Riestervertrag im Rentenbezug wie eine normale Riesterrente behandelt. Übrigens, im Rahmen des BRSG wurde auch die Grundförderung des Riestervertrags auf 175 Euro erhöht.

Bei Fragen zu BAV kommen Sie bitte auf uns zu.

Obliegenheitsverletzung bei Gefahrerhöhungen und drohende Leistungskürzung

© Astarot, Fotolia.com #86060274

Sie als Versicherungsnehmer müssen vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls unterschiedliche Vertrags-Obliegenheiten (z.B. die Angaben der gefahrerhöhender Umstände – es wird in ihrem Gewerbemietobjekt im Erdgeschoss ein Disco-Club eröffnet) zu erfüllen. Die Vertragsbedingungen regeln diese pflichten unmissverständlich. Oft ist dies dem Kunden nicht immer bewusst, dass er gegen diese Obliegenheitspflicht verstößt. Das ist aber schlecht für den Versicherungsnehmer, da der Versicherer hierdurch ein grundsätzliches Recht auf Leistungskürzung im Schadenfall hat. Einige Versicherer haben darauf kundenfreundlich reagiert und schränken ihr Recht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverstoß stark ein. Gerne zeigen wir Ihnen die Regelungen zur Obliegenheiten in ihren aktuellen gewerblichen Sachversicherungen auf. Kommen Sie bitte auf uns zu.

Elementarschäden sind IHR Problem!

Der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer mehr leisten wird. Bayern war in den vergangenen Jahren eines der Bundesländer gewesen, die am häufigsten und stärksten von Umweltkatastrophen heimgesucht worden waren. Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind. Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu.

© Gina Sanders, Fotolia.com #66658961

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am
Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen. Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie. Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung.

Das alles sind Elementarschäden.

Nicht nur Überschwemmungen fallen unter die Elementarschäden. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können. Gehen Sie kein Risiko ein, das so einfach vermieden werden kann!

Sie haben Fragen zu einem Thema?

Sie wünschen weitere Informationen?

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim

Beispiel: Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
Pflegegrad 1 * Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Durchschnittliche Kosten mtl. 2597€ 2.798 € 3.146 € 3.294 €
Leistungen aus der

gesetzlichen und privaten

Pflegeversicherung

770€ 1.262 €  1.775€ 2.005 €
Eigenleistung durch

Versicherten

1.827 € 1.536 € 1.371 € 1.289 €

* zu Pflegegrad 1 können die Kosten derzeit nicht berechnet werden, da es keine korrespondierende Pflegestufe und damit keine statistische Erhebung gibt.

Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

 

Beispiel: Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegegrad 1 * Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Durchschnittliche Kosten mtl.   810 € 1.380 € 2.655 € 3.360 €
Leistungen aus der

gesetzlichen und privaten

Pflegeversicherung

  689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Eigenleistung durch

Versicherten

  121 € 82 € 1.043 € 1.365 €

* zu Pflegegrad 1 können die Kosten derzeit nicht berechnet werden, da es keine korrespondierende Pflegestufe und damit keine statistische Erhebung gibt.

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