Wirtschaftsprüfer

Vermögensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer sind für die Risiken, die sich aus Ihrer beruflicher Tätigkeit hervorgehen, nach Wirtschaftsprüferverordnung WPO §54 verpflichtet durch eine Vermögenschadenhaftpflicht abzusichern. Die Deckunssumme der Berufshaftpflicht muss mindestens eine Million Euro betragen. Prüft der Wirtschaftsprüfer eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, ist die Versicherungssumme gemäß § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB auf vier Millionen Euro für eine Prüfung abweichend.

© Andrey Popov, fotolia.com #91103691

Was ist in der Berufshaftpflicht der Wirtschaftsprüfer versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Wirtschaftsprüfers. Passive Rechtsschutzfunktion mit Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhaften Rechtsberatung und Fristversäumnisse sind die häufigsten Schadensursachen.

Da in der Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer nur echte Vermögensschäden abgedeckt sind, sollten Personen- und Sachschäden mitversichert werden. Diese sind nicht generell in der Vermögenssachadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer abgedeckt.

Leistungsvorteile für Wirtschaftsprüfer

  • hohe Erfahrung im Schadenmanagement (Spätschaden-, u. Verjährungsproblematik, Dritthaftung etc.)
  • Risikogerechte Absicherung und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
  • Deckung für wissentliche Pflichtverletzung, solange strittig
  • Anderkonten Deckung bei WP und Stb mitversichert
  • Erstellung von Finanzplänen u. Vermögensbilanzen
  • Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten
  • Reduzierung bei Grundprämien, Sozienstaffel und Mitarbeiterberechnung
  • Erweiterter weltweiter Versicherungsschutz für betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeiten
    und geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Vertragsdeckungssumme
  • Exzendenten-Versicherung