Pkw von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland

Stellungnahme von GDV

Ver­si­che­rer über­neh­men KFZ-Haft­pflicht­schutz für unver­si­cherte ukrai­ni­sche Pkw in Deutsch­land. In einer Stellungnahme des GDV wird darauf hingewiesen, dass die deutschen Kraftfahrtversicherer sich
wegen dieser Notsituation entschlossen haben, Schäden, die bis zum 31.05.2022 durch diese Pkw in
Deutschland verursacht werden, über das Deutsche Büro Grüne Karte abzuwickeln.

Verkehrsopfer, aber auch der Halter und Fahrer des ukrainischen Fahrzeugs sind damit
im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Die Schäden werden so durch alle
deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer getragen.