Die Vorstände, Geschäftsführung und/oder Organe unterliegen aufgrund des § 31 BGB der privaten Haftung gegenüber Ihrer Organisation. Wenn Sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens einen Vermögensschaden verursachen, haften diese Organe persönlich für die finanziellen Folgen sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber Dritten.
Um dieses private Risiko den Organen abzudecken ist eine D&O- Versicherung zu empfehlen.
Welche Vorteile haben Vorstände und Organmitglieder
mit einer D & O Versicherung?
Über eine Vereinshaftpflicht-Versicherung sind die Vermögensschäden überwiegend nicht gedeckt. Dies ist für viele ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern allerdings häufig nicht bewusst, dass durch Ihre lobenswerte Tätigkeit für Ihren Privatvermögen erhebliche Schaden entstehen kann.
Beispiele für Schadensituationen bei Vereinen
Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?
Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.
Welche Schäden werden in der D&O Versicherung abgedeckt?
Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.
Bedingungsinhalte sind unter anderem: