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ALL-Finance
Inh. Andrej Mechling
Kemnater Str. 1
87600 Kaufbeuren

Tel.: 08341/9979212
Fax: 08341/9664533
e-Mail: info(at)all-finance.de
Internet: www.all-finance.de

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Statusangabe:
-Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)
-Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
-Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler)
-Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler)
-Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung, oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge)

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.
www.ihk-muenchen.de

Vermittlerregister:
Registrierungs-Nr. D-YWQO-K69RM-27 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-5IAX-24 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-TWGA-35 (für § 34i GewO)

Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin.Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland,
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland,
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland.

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler:
— § 34d Gewerbeordnung (GewO)
— §§ 59 — 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
— § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
— Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:
— § 34f Gewerbeordnung (GewO)
— Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler:
— § 34i Gewerbeordnung (GewO)
— Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
— §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
— Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beteiligungen:
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler. Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.

Beratung: Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung:
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
Kombination aus beidem.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO zulässig ist.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder
in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Hierbei wird offengelegt ob eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt.

Nachfolgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden und wir sind bereit an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin.
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Verband der Privaten Bausparkassen e.V.  Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin
www.schlichtungsstelle-bausparen.de

Europäische Kommission Online-Streitbeilegungsplattform
www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Beschwerdemanagement: Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.

Transparenzverordnung (TVO)
Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema! Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich. Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin. Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich. Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.