Der bayerische Finanzminister Markus Söder kündigte an, dass Bayern ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe für Hochwasseropfer mehr leisten wird. Bayern war in den vergangenen Jahren eines der Bundesländer gewesen, die am häufigsten und stärksten von Umweltkatastrophen heimgesucht worden waren. Bayern war auch eines der Bundesländer gewesen, das seine betroffenen Bürger bisher am unkompliziertesten und großzügigsten mit Hilfszahlungen unterstützte. Da die Millionen auch in Süddeutschland nicht auf den Bäumen wachsen, wird bereits seit einigen Jahren für mehr Eigenverantwortung bei der Absicherung gegen Elementarschäden geworben. Mit der Ankündigung soll wohl eindeutig klargestellt werden, dass Elementarschäden das Problem eines jeden Einzelnen sind. Das trifft natürlich nicht nur auf Bayern, sondern auf ganz Deutschland zu.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann. Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am
Inn. Neben Privathaushalten finden sich unter den Geschädigten natürlich auch viele Gewerbetreibende aus den unterschiedlichsten Branchen. Der finanzielle Schaden ist meist gewaltig: Addiert man den Sachschaden an Gebäude und Betriebseinrichtung, die Betriebsunterbrechung, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, kann man schon verstehen, weshalb die Bundesländer nicht dauerhaft für diese Kosten einspringen können.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt regelmäßig, dass gut 99 % der Gebäude im Land ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden können. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie. Elementarschäden, das ist natürlich nicht nur Überschwemmung.
Das alles sind Elementarschäden.
Nicht nur Überschwemmungen fallen unter die Elementarschäden. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab:
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