Vermögensschaden-Haftpflicht für Vereine und Verbände.
Für Vereine eine speziell auf die Vereinsarbeit zugeschnittene Versicherungslösung, die den Verein, seinen Vorstand und Mitarbeiter nicht nur gegen Ansprüche Dritter absichert. Eine integrierte Eigenschadendeckung schützt alle im Verein Beschäftigten, sollten diese dem Organ Schaden zufügen.
Tarifliche Eckpunkte:
Zu den Vereinsaufgaben gehört u.a. die Unterhaltung von Sportanlagen, die Organisation des Sportbetriebes, die Beaufsichtigung und Anleitung der Sportausübenden, die Organisation von Wettkämpfen und anderen sportlichen Veranstaltungen, die Betreuung der Mitglieder in allen fachlichen Fragen sowie die Pflege der Sportgemeinschaft.
Da der Sport zu den steuerbegünstigten Zwecken gehört (vgl. § 52 Abs. 2 Ziffer 2 AO) sind Sportvereine gemeinnützig und werden daher steuerlich bevorzugt behandelt. Die Spendenpraxis von Sportvereinen unterliegt allerdings einer strengen Kontrolle durch die Finanzämter. Besonders betroffen sind Tennis- und Golf-Clubs. Hier droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, was für den Verein empfindliche finanzielle Nachteile hat. Der Vereinsvorstand trägt insoweit ein hohes Haftpflichtrisiko.
Leistungsvorteile für Vereine und Verbände: