In den Gastronomiebetrieben und Hotels gibt es viele Gefahrenstellen: schnell kann ein versehentlich verschüttetes Getränk beim Gast einen Schaden verursachen, eine Bratpfanne auf dem Herd feuer fangen oder ein Sonnenschirm umkippen und parkende Autos beschädigen. Die Betriebshaftpflicht bietet allen Betrieben aus dem Bereich der Gastronomie, wie etwa Hotels, Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés, Eisdielen, Kantinen, Caterer und Fitnessstudios sowie Imbiss- und Diskothekenbetriebe umfassenden Versicherungsschutz.
Als Betreiber haften Sie in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursachen.
Die übliche Deckungssummen sind 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € Vermögensschäden.
Beim Bedarf kann andere Deckungssummenvariante (z.B. 5, 10, 20 oder 30 Mio. €) vereinbart werden.
Beispielhafte Deckungsinhalte für Hotelbetriebe
Allgemeine und besondere Risiken z.B: