Rechtsanwälte / Steuerberater

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater.

Für Rechtsanwälte gemäß §51 BRAO und Steuerberater nach § 67 StBerG, §§ 51ff DVStB – besteht die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR pro Versicherungsfall vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr. Der Nachweis der Versicherung ist Zulassungsvoraussetzung.

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Was ist in der Berufshaftpflicht versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Anwaltes bzw. Steuerberaters. Passive Rechtsschutzfunktion mit Abwehr unberechtigter Ansprüche. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhaften Rechtsberatung und Fristversäumnisse sind die häufigsten Schadensursachen.

Beispielhafte Deckungsinhalte unserer Produktpartner sind u.a.:

  • Streichung der Sozienklausel (§ 12 AVB)
  • kein Selbstbehalt bei Berufsanfängern (für 3 Jahre)
  • Deckung für wissentliche Pflichtverletzung, solange strittig
  • erweiterte Deckung für Insolvenzverwalter Tätigkeit
  • Schließung der mögl. Versicherungslücke für Praxis-Übernehmer
  • Anderkonten Deckung bei WP und Stb mitversichert
  • Erstellung von Finanzplänen u. Vermögensbilanzen
  • Volle Deckung für den „Schein-Sozius“, wenn als Angestellter versichert
  • Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter & Wirtschaftmediator mitversichert
  • Erweiterter weltweiter Versicherungsschutz für betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeiten
    und geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Vertragsdeckungssumme
  • Datenschutzrisiko mitversichert
  • gute Sozienstaffel und niedrige Einstufung von Angestellten (keine Berufsträger)
  • Schadenregulierung durch unabhängige Sachverständige