Ärzte & Zahnärzte

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und weitere Heilberufe.

Bei Heilberufen sind die Arbeitsbedingungen heute schwieriger denn je. Höchste Belastungen prägen häufig den Arbeitsalltag. Damit wächst auch die Gefahr, Fehler zu machen. Im Ergebnis sind die Forderungen gegen Ärzte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das betrifft sowohl die Anzahl als auch die Höhe der Forderungen. Mittlerweile zählen Personenschäden sogar zu den teuersten Versicherungsschäden in Deutschland. Weitere Trends verschärfen diese Situation: Dazu gehören die zunehmende Klagebereitschaft von Patienten, die steigende Haftungsverschärfung sowie eine Rechtsprechung, die sich mehr und mehr an den Interessen der Patienten ausrichtet.

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Welche Schäden sind in der Berufshaftpflicht für Ärzte versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte sowie Heilnebenberufe versichert Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung können von 2 Mio bis 10 Mio ausgewählt werden.
Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Auswahl der Versicherungssummen entsprechend berücksichtigt sein. Welche genaue Gefahren innerhalb der Berufshaftpflicht für Ärzte abgesichert sein sollten, richtet sich nach dem Tätigkeitsfeld und der Fachrichtung des jeweiligen Arztes.

Wir analysieren die Gefahren entsprechend Ihrer Fachrichtung und sprechen zwei bis drei passende Produktempfehlungen aus.

Beispielhafte Deckungsinhalte sind unter anderem:

  • Großpraxenkonzept ab 3 Partnern
  • bis zu 2, in der Praxis, angestellte Ärzte
  • Jobsharing Angestellte
  • Internet-Technologie
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselschäden
  • Ansprüche nach dem AGG
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
  • Umweltschadens-Basisversicherung
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei vollständiger Beendigung der Tätigkeit

Mögliche Deckungserweiterungen nach Rahmenvertrag:

  • Vertretungsdauer auf 6 Monate erweitert
  • Ansprüche von Angehörigen mitversichert
  • Entfall der SB bei Be- und Entladeschäden, sowie Leitungsschäden
  • Teilnahme und Ausrichtung von ärztlichen Veranstaltungeng
  • Verlängerung der Tätigkeit als Schiffsarzt -nur ambulant- auf 6 Wochen
  • Erweiterung Straf-RS auf Sachverständigenkosten bis 5.000 Euro
  • Medizinisch anerkannte Naturheilverfahren mitversichert
  • Mitversicherung von Laseranlagen und -strahlen
  • Innovationsklausel

Stellen Sie uns eine Anfrage zum Arzthaftpflicht!